anerkannte Ausbildung gemäß AZAV

Ausbildungsziel

Rettungssanitäter sind Personen die nach den Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst (gemäß Bund-Länder-Ausschuss Rettungswesen vom 20.09.1977) ausgebildet sind und im Krankentransport und der Notfallrettung eingesetzt werden. Rettungssanitäter werden insbesondere als Einsatzverantwortlicher auf dem Krankenkraftwagen und als Fahrer des Rettungswagens eingesetzt. Sie wirken entsprechend ihrer Qualifikation und den länderspezifischen Regelungen in der Notfallrettung und im Krankentransport mit. Obwohl der Einsatzschwerpunkt von Rettungssanitätern im Krankentransport liegt, können Rettungssanitäter dem höher qualifizierten Personal bei Notfällen assistieren

Zulassungsvoraussetzungen

  • Hauptschulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung*
  • Körperliche und geistige Eignung/ärztliches Attest nicht älter als 3 Monate.
  • Erweitertes Führungszeugnis ohne Eintrag nicht älter als 3 Monate (siehe auch Punkt 5 AGB`s)
  • Beglaubigte Kopie des Identitätsnachweises*
  • Aktueller Impfschutz vor Ausbildungsbeginn (Hepatitis B + Tetanus + MMR)
  • offizielles B2-Sprachzertifikat eines anerkannten Sprachinstituts bei nicht-Muttersprachlern ohne deutschen Schulabschluss
  • *bei fremdsprachigen Dokumenten: übersetzt und beglaubigt
  • Die theoretische Ausbildung richtet sich nach den Lehr-Lerninhalten der "Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern vom 30. Mai 2023" RettSanAPV SL 2023.
  • Erst nach dem erfolgreichen absolvieren der theoretischen Ausbildung (schriftliche & praktische Leistungskontrolle) können die einzelnen Praktika in Klinik und Rettungswache angetreten werden.
  • Nach erfolgreicher Absolvierung der fachpraktischen Ausbildung in Klinik und Rettungswache findet ein Abschlusslehrgang mit anschließender staatlicher Prüfung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter statt.
  • Die staatliche Rettungssanitäterprüfung muss im zweiten Jahr nach Beginn der Ausbildung abgelegt werden.
  • Das Klinikpraktikum dient zur Erlangung und Vertiefung der praktischen Fähigkeiten und umfasst 80 Stunden.
  • Es kann in den Abteilungen Zentrale Notaufnahme, Anästhesie und Intensivstation abgeleistet werden. Zulässig sind maximal 10% Fehlzeit.
  • Das Rettungswachenpraktikum dient zur Erlangung und Vertiefung der organisatorischen- und zur Sicherung der theoretischen und praktischen Kenntnisse.
  • Das Rettungswachenpraktikum umfasst 160 Stunden. Es dürfen maximal Fehlzeiten von 10% entstehen.
  • Nach erfolgricher Abolvierung der fachpraktischen Ausbildungsabschnitte wird ein einwöchiger Abschlusskurs mit anschließender staatlicher Prüfung durchgeführt.
  • Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer eine Rettungssanitäter*innen Zeugnis.

€ 2.307,20 *

 

*Rabattierung für Hilfsorganisationen & Firmen auf Anfrage

Ablaufbeschreibung

Gesamtdauer der Ausbildung 520 Stunden 13 Wochen – davon
Grundlehrgang Theorie 240 Stunden 5+ Wochen
Klinikpraktikum 80 Stunden 2 Wochen
Rettungswachenpraktikum 160 Stunden 4 Wochen
Abschlusslehrgang 40 Stunden 1 Woche
Rettungssanitäterprüfung + 1 Tag    
  • Die Gesamtausbildung zum Rettungssanitäter muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.
  • Für Berufstätige besteht somit die Möglichkeit die Ausbildungsabschnitte Grundlehrgang Theorie, Klinik- und Rettungswachenpraktikum in Teilen zu absolvieren.